Auch einem verurteilten Mörder steht ein Recht auf Vergessenwerden im Internet zu, befand das BVerfG. Presseunternehmen werden sich wohl künftig vermehrt mit Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte in Online-Archiven auseinandersetzen müssen. Das Internet vergisst nichts – diese Erfahrung musste auch ein vor fast 40 Jahren wegen Mordes verurteilter Mann machen, als er 17 Jahre später auf einen Artikel der Zeitschrift DER SPIEGEL stieß. Der Artikel berichtet über die damals aufsehenerregende Tat und nennt dabei den vollen Namen des heute 80-jährigen Paul T. Das wollte sich Paul T. nicht gefallen lassen, mahnte die Spiegel Online GmbH ab und erhob im Anschluss…
Der Beitrag BVerfG zum Recht auf Vergessenwerden in Online-Archiven: Auch Mörder haben Recht auf Löschung erschien zuerst auf WBS LAW.