Nachdem erst vor kurzem das OLG Köln zuungunsten jamedas entschied, urteilte nun auch das LG München I auf die Klage dreier Ärtze hin, dass Jameda die Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ verlasse und zahlenden Ärzten „verdeckte Vorteile“ gewähre. Basiskunden würden dadurch teils deutlich benachteiligt. Drei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Das Landgericht (LG) München I entschied, dass die Ausgestaltung des Ärztebewertungsportals teilweise unzulässig sei, denn mit ihr verlasse Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise einen „verdeckten Vorteil“ (LG München I,…
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