Wer ein dreimonatiges Testabo für 9,99 Euro abschließt, der muss nicht mit einer automatischen Verlängerung auf ein Jahresabo für 1.298 Euro rechnen. Eine solche Klausel sei überraschend und daher unwirksam, so das AG München. Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage einer Berliner Börsenbrieffirma gegen einen Münchener Abonnenten auf Zahlung von Jahresabokosten in Höhe von 1.298 Euro abgewiesen. Wer ein dreimonatiges Testabo für 9,99 Euro bestelle, der müsse nicht damit rechnen, dass ihm aufgrund automatischer Verlängerung des Abos Kosten von 1.298 Euro für ein Jahresabo in Rechnung gestellt würden. Die Verlängerungsklausel sei in einem solchen Fall überraschend und damit unwirksam…
Der Beitrag AG München zu automatischer Verlängerung eines Test-Abos: 30fache Steigerung ist überraschend erschien zuerst auf WBS LAW.