WhatsApp wird weltweit von über einer Milliarde Menschen genutzt. In letzter Zeit jedoch mehren sich die Fälle, in denen über WhatsApp-Gruppen rechtsextreme, kinderpornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte versendet werden. Doch was viele offenbar nicht wissen: Wer verbotene Inhalte teilt, macht sich strafbar. Oft wird von Nutzern nicht bedacht, dass das Zugänglichmachen und Verbreiten bestimmter Inhalte eine Straftat darstellen kann. Vor allem Schüler verbreiten und teilen leichtfertig Bilder und Videos. Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen: Stimmt es, dass Gerichte sich derzeit immer häufiger mit solchen Straftaten beschäftigen müssen? Ja, der zunehmenden Verbreitung von Hass im Netz widmen sich die Strafverfolgungsbehörden mittlerweile…
Der Beitrag Verbotene Inhalte bei WhatsApp: Das gilt rechtlich erschien zuerst auf WBS LAW.