Die Volkswagen AG wollte einem fränkischen Modellbauhersteller verbieten lassen, den legendären Bulli T1 als Miniatur nachzubauen. Doch das LG Düsseldorf betonte, dass Verbraucher sehr wohl zwischen dem Original und einem Mini-Nachbau unterscheiden könnten. Die fränkische Modellbaufirma Premium Classixx (inzwischen BB Services) baute Miniaturmodelle des legendären VW Bulli T1 (Baujahr 1950-1967) maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nach und vertrieb diese. Die Preise reichten von 40 Euro bis zu 250 Euro. Ganz zum Missfallen des Autokonzerns Volkswagen (VW). VW vertrat die Ansicht, die Modellbauer täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos. Mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des…
Der Beitrag LG Düsseldorf zu Spielzeugauto: Modellbauer darf VW Bulli verkaufen erschien zuerst auf WBS LAW.