Das EuG hatte Anfang 2018 der Markenanmeldung von „Fack Ju Göhte“ einen Riegel vorgeschoben. Der deutsche Filmtitel „Fack Ju Göhte“ sei nicht als Unionsmarke eintragungsfähig, da er gegen die guten Sitten verstoße, urteilte das EuG und hatte damit eine Klage von Constantin Film abgewiesen. Daraufhin zog Constantin Film vor den EuGH. Im Juli 2019 legte der EuGH-Generalanwalt seine Schlussanträge vor. Nun entscheidet der EuGH. Das Gericht der EU (EuG) hatte 2018 der Markenanmeldung von „Fack Ju Göhte“ einen Riegel vorgeschoben. Das EuG bestätigte die Auffassung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dieses hatte die Anmeldung aus zwei…
Der Beitrag EuGH entscheidet am 27. Februar 2020: „Fack ju Göthe“ sittenwidrig? erschien zuerst auf WBS LAW.