Das Boot“ war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte über 100 Millionen Dollar ein. Der Chef-Kameramann Jost Valcano sieht seine Vergütung im Vergleich dazu in einem auffälligen Missverhältnis. Das OLG Stuttgart sprach ihm daraufhin über 300.000 zu. Der BGH hob die Entcheidung nun jedoch auf, da die Berechnungsgrundlage fehlerhaft gewesen sei. Nun muss das OLG erneut prüfen. Der Kläger Jost Vacano war Chefkameramann des in den Jahren 1980/1981 hergestellten Films „Das Boot“. Für seine Mitwirkung an der Produktion des Films erhielt er von der Produktionsgesellschaft eine Pauschalvergütung in Höhe von 204.000 DM (104.303,54 Euro). Der Film wurde…
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