Vor dem AG München ging es um einen Streit über das Album „Post Mortem“ des Rappers Jigzaw. In einem der Songs wurden die Geissens-Töchter Shania und Davina beleidigt. Ein Münchner Internethändler hatte die limitierte CD-Box trotz einstweilige Verfügung auf Unterlassung weiterverkauft. Daher wollten die Geissens 984,60 Euro für die anwaltliche Unterlassungsaufforderung. Das Amtsgericht (AG) München hat durch Urteil vom 26.07.2019 die Klage der beiden Töchter der durchs TV bekannten Familie Geiss (Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie) gegen einen Münchner Internet-Musikhändler auf Zahlung von Kosten in Höhe von 984,60 Euro für die anwaltliche Unterlassungsaufforderung abgewiesen (Urteil des AG München,…
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