VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben eine Einigung für geschädigte Dieselkunden erzielt. Wir informieren Sie über die wichtigsten Details. Da VW auch Anwaltskosten für eine nun unabdingbare Beratung zahlt, nutzen Sie Chance und lassen sich durch unsere Experten in der Musterfeststellungsklage umfassend beraten. VW und die Verbraucherzentrale waren im Dieselskandal kurz vor einem Vergleich über 830 Millionen Euro. Dieser scheiterte dann aber urplötzlich am 14.02.2020. Daraufhin wendete sich VW unter Umgehung der Musterfeststellungsklage (MFK) an seine Kunden und bot diesen direkt und ohne die Verbraucherschützer einen Vergleich an. Und nun das: Am 28.02.2020 haben VW und vzbv doch eine…
Der Beitrag Vergleich in der Musterfeststellungsklage: VW und Verbraucherschützer einigen sich – Das müssen Sie jetzt wissen! erschien zuerst auf WBS LAW.