Am 19. März 2020 wird der Diesel-Abgasskandal nun erstmals auch den EuGH beschäftigen. Der EuGH kommt damit einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland zuvor. Das Urteil wird in jedem Fall auch Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland haben. Das französische Gericht „Tribunal de Grande Instance de Paris“ hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg im Kern die Frage vorgelegt, ob Motoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung enthalten und mit dem Einbau dieser Abschalteinrichtung die Autokäufer getäuscht wurden (EuGH, Az. C-693/18). Dabei handelt es sich um die Motoren, die VW im Zuge…
Der Beitrag Unzulässige Abschalteinrichtung: EuGH-entscheidet im VW-Abgasskandal erschien zuerst auf WBS LAW.