Indem der DWD kostenlos und ohne Werbung Wetterberichte in seiner App angeboten hat, handelte er wettbewerbswidrig. Der BGH stellte das Urteil des LG Bonn im Wesentlichen wieder her, nachdem das OLG Köln keine Verletzung des Wettbewerbsrechts annahm. Ähnlich wurde 2016 im Fall um die ehemalige Tagesschau-App geurteilt. Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden: Die ehemalige „WarnWetter“-App des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ist wettbewerbswidrig. Der DWD stellte in seiner App mehr als nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei zur Verfügung, so bot er zum Beispiel auch Wetterberichte, Regenradar oder Blitzortung an (Urt. v. 12.03.2020, Az. I ZR 126/18). Bei dem DWD…
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