Das Coronavirus macht auch vor dem BGH keinen Halt: Die geplante Verhandlung bezüglich der Kopien der Kohl-Tonbänder und weiterer Unterlagen wird bis auf Weiteres aufgehoben. Die Verfahren rund um das Kohl-Vermächtnis beschäftigt Gerichte und Medien seit Jahren gleichermaßen. Nun ist das Verfahren um eine Geschichte reicher. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte im Mai 2018 entschieden: Maike Kohl-Richter hat als Erbin von Altbundeskanzler Helmut Kohl einen Anspruch auf Auskunft, über Anzahl und Verbleib von Kopien der Originaltonbänder die im Rahmen der „Kohl-Tonbänder“ entstanden sind. Sie habe indes keinen Anspruch bezüglich sonstiger Unterlagen und schriftlicher Vervielfältigungsstücke. Damit ist jedoch noch nicht das…
Der Beitrag BGH hebt Verhandlung vorerst auf: Kopien der „Kohl-Tonbänder“ kapitulieren vor Coronavirus erschien zuerst auf WBS LAW.