Zur Eindämmung des Coronavirus hat der Staat in den letzten Tagen Maßnahmen ergriffen, die unsere Freiheitsgrundrechte erheblich einschränken. Nun kommt der Gesetzgeber mit einem weiteren juristischen Hammer. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Darin werden nun Anpassungen des Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts vorgenommen – mit gravierenden Folgen. So dürfen Verbraucher, die wegen der Krise in Zahlungsnöten sind, künftig für eine bestimmte Zeit die Begleichung ihrer Strom- oder Telefonrechnung verweigern. Krisengebeutelten Mietern kann in der nächsten Zeit nicht wegen rückständiger Mietzahlungen gekündigt werden und die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt.“ Christian Solmecke analysiert…
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