Nachdem der EuGH in der vergangenen Woche ein spektakuläres Urteil zum Widerrufsjoker bei Verbraucherkreditverträgen verkündet hat, könnte nun die nächste Sensation vor der Tür stehen. In ihren Schlussanträgen hat sich die Generalanwältin am EuGH dafür ausgesprochen, dass per Post, Telefon oder E-Mail geschlossene Anschlusszinsvereinbarungen zu Verbraucherkrediten widerrufen werden können. Welche Folgen hätte ein gleichlautendes Urteil des EuGH für Sie? Was müssen Sie jetzt tun? Hier finden Sie die nötigen Informationen. Die Luxemburger Richter scheinen es in diesen Tagen besonders gut mit Verbrauchern zu meinen. Seit der Entscheidung zum Widerrufsjoker vom 26.03.2020 ist nahezu jeder Verbraucherkreditvertrag – ob Immobilienkredit, Autokredit oder…
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