Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz „IDO“) hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Nun stufte das OLG Celle eine Abmahnung des IDO als rechtsmissbräuchlich ein. Für leidgeplagte Händler ein sehr erfreuliches Urteil. Für den IDO wird das Eis damit zunehmend dünner. Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen unsere Rechtsexperten jederzeit gerne beratend zur Seite. Wir von Wilde Beuger Solmecke haben bereits zahlreiche abgemahnte Online-Händler gegen den IDO vertreten. Die Abmahnungen stützen sich nahezu ausschließlich auf über das Internet…
Der Beitrag IDO-Vereinsmitglieder nur Mittel zum Zweck: OLG Celle hält IDO-Abmahnung für rechtsmissbräuchlich erschien zuerst auf WBS LAW.