Die Feuerwehr dar nach Überzeugung des LG München I selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und der Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen. Geklagt hatte ein Journalist, der in der sog. Blaulicht-Fotografie einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse sah. Das Landgericht (LG) München I hat die Klage eines Fotojournalisten gegen die Landeshauptstadt München abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro bei Benutzung zur Verfügung stellen dürfe. Dies gelte auch für die Verbreitung…
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