Mit einem Zitat werde nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet, weswegen Zitate eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf seien, so das OLG Frankfurt. Damit gewinnt Renate Künast gegen den rechten Blogger Liebich im Fall um ein vermeintliches Facebook-Zitat. Kann eine Äußerung unterschiedlich gedeutet werden, ist derjenige, der die Äußerung in einer Veröffentlichung wiedergibt, verpflichtet, die eigene Deutung der Äußerung durch einen Interpretationsvorbehalt kenntlich zu machen. Wenn dies nicht geschieht, ist er zum Unterlassen verpflichtet, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main per Beschluss (Beschluss vom 16.4.2020, Az. 16 U…
Der Beitrag Falschzitat auf Facebook: Erfolg für Renate Künast gegen rechten Blogger erschien zuerst auf WBS LAW.