Ist Amazons „A bis Z-Garantie“ für Online-Käufer wertlos? Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass diese für Marketplace-Verkäufer nicht verbindlich sei. Sie können auch im Garantiefall Rückzahlungsansprüche gegen den Käufer einklagen. Ungerecht sei das für die Online-Käufer nicht, so die Bundesrichter. Ein Marketplace-Verkäufer bei Amazon ist an die „A bis Z-Garantie“, die der Online-Riese Käufern gewährt, nicht gebunden. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 1. 4. 2020 (Az. VIII ZR 18/19), dessen Entscheidungsgründe nun vorliegen. Für Online-Käufer bedeutet das: Sie können über die „A bis Z-Garantie“ in bestimmten Fällen ihr Geld zurückbekommen. Trotzdem können die Marketplace-Verkäufer weiterhin Forderungen gegen…
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