Für Verbraucher, die infolge des Kracher-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26. 3. 2020 nachträglich ihre Kreditverträge widerrufen wollen, stehen die Zeichen für einen Widerruf weiterhin gut. Heute befasste sich der Bundesgerichtshof in einem ganz anderen Verfahren mit der Frage, ob die Auslegung einer EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof für den einzelnen Unionsbürger unmittelbare Rechtswirkung habe. Die gleiche Thematik spielt auch bei Ihrem Kreditwiderruf eine entscheidende Rolle. Die Frage wurde nun dem EuGH vorgelegt. Der heutige Donnerstag, der 14. 5. 2020 war für Verbraucher, die infolge des Sensationsurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Widerrufsjoker vom 26. 3. 2020 (Rechtssache C-66/19) ihren…
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