Ein Mann hatte auf seiner Webseite Frauen u.a. als „minderwertige Menschen“ bezeichnet. Damit kann er sich der Volksverhetzung strafbar gemacht haben, entschied das OLG Köln. Der Paragraf schütze auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen. Der § 130 des Strafgesetzbuches (StGB), mit dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt wird, schützt auch bei der pauschalen Verunglimpfung von Frauen. Zwar sei der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift der Schutz von Minderheiten, das Gesetz erfasse aber nach Wortlaut, Sinn und Zweck auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln und hob damit einen Freispruch durch das Landgericht (LG) Bonn auf. „Menschen…
Der Beitrag OLG Köln zu Anti-Diskriminierungstatbestand:Verunglimpfung von Frauen kann Volksverhetzung sein erschien zuerst auf WBS LAW.