Das OLG Dresden hat entschieden, dass Plattformen wie Facebook Accounts löschen dürfen, wenn sie diese als „Hassorganisation“ einstufen. Im Fall ging es um die den nationalistischen Verein Ein Prozent. Soziale Netzwerke wie Facebook dürfen von ihnen als „Hassorganisationen“ eingestufte Vereine ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden im Rechtsstreit zwischen dem nationalistischen Verein Ein Prozent und Facebook entschieden (OLG Dresden, Urteil vom 16. Juni 2020, Az. 4 U 2890/19). Der Verein Ein Prozent bleibt damit bei Facebook und Instagram ausgeschlossen. Der klagende Verein Ein Prozent war in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram dauerhaft gesperrt worden. Im gerichtlichen Verfahren hatte sich…
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