Das LG Itzehoe hat eine Klage gegen Google Ireland Ltd. auf Verpixelung eines Grundstücks im Kartendienst Google Earth zurückgewiesen. Zwar sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegeben, der Eingriff durch Google sei aber gerechtfertigt. Im Verfahren hatte ein Mann auf Unkenntlichmachung durch Verpixelung eines von ihm bewohnten Grundstücks im Onlinedienst Google Earth geklagt. Bei Google Earth, das u.a. über die Internetseite https://www.google.de/maps abrufbar ist, ist die Welt von oben abgebildet und kann von jedermann betrachtet werden. Dabei findet keine „Echtzeit-“ sondern eine Einmaldarstellung statt. Auf der Aufnahme ist das Grundstück des Mannes in mittelmäßiger Bildqualität frontal von oben abgebildet.…
Der Beitrag LG Itzehoe zu Google Earth: Kein Anspruch auf Grundstück-Löschung aus Google Earth erschien zuerst auf WBS LAW.