Wenn es bei der Beurteilung von ehrverletzenden Äußerungen um die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geht, wurde dem Bundesverfassungsgericht bislang meist eine eindeutige Positionierung zugunsten der Meinungsfreiheit nachgesagt. Mit diesem Vorurteil räumen die Karlsruher Richter nun auf und stellen mit vier Beschlüssen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Allgemeinem Persönlichkeitsrecht einiges klar. Der Gesetzgeber arbeitet zurzeit auf Hochtouren an einem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Es soll unter anderem die Strafverfolgung von Beleidigungen in den sozialen Medien erleichtern. Nun kommen schon einmal hoffnungsvolle Nachrichten aus Karlsruhe. In vier Beschlüssen vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2459/19, 1…
Der Beitrag BVerfG zur Meinungsfreiheit: Wann sind Strafurteile wegen Beleidigung verfassungsgemäß? erschien zuerst auf WBS LAW.