Seit einer Gesetzesänderung von 2016 hat jeder einen Anspruch auf ein so genanntes Basiskonto bei einer Bank. Damit sollen auch sozial Schwache die Möglichkeit haben, ein Konto zu eröffnen. Die Gebühren der Deutschen Bank für ein Basiskonto sind jedoch unangemessen hoch. Das stellte der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute fest (Az.: XI ZR 119/19). In Zukunft werden jedoch auch andere Banken ihre Gebühren anpassen müssen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Banken sind seit mittlerweile vier Jahren dazu verpflichtet, jedem trotz wenig Vermögen ein so genanntes Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Aber was nützt diese Pflicht, wenn sich…
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