In Zeiten von Corona werden viele Seminare, Kurse oder Fortbildungen online durchgeführt- häufig unter der Bezeichnung Webinar. Was bisher die wenigsten wussten: Dieser Begriff ist bereits seit 2003 als Wortmarke registriert! Drohen Abmahnungen? Vorab: Die derzeit in den Medien kursierten Gerüchte sind wahr. Der Begriff „Webinar“ ist seit Juli 2003 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für einen Herrn Mark Keller, mit Anschrift in Kuala Lumpur (Malaysia), eingetragen. Am 1. April 2013 wurde der Schutz dieser Wortmarke um weitere zehn Jahre verlängert und gilt – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – vorerst bis zum 31. März 2023. Der Markeninhaber…
Der Beitrag Webinar & Markenrecht: Bezeichnung „Webinar“ geschützt – Achtung vor Abmahnungen erschien zuerst auf WBS LAW.