Eine Influencerin aus Hamburg muss unentgeltliche Postings auf Ihrem Instagram-Kanal nicht als Werbung kennzeichnen. Der Grund: Ihre Follower sind klug genug, diese als Werbung zu erkennen. Nach dem Sieg von Cathy Hummels vor dem Oberlandesgericht München kommt nun auch eine influencerfreundliche Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs lässt aber weiterhin auf sich warten. Vergangene Woche erst hatte das Oberlandesgericht (OLG) München zugunsten von Influencerin Cathy Hummels klargestellt, dass sie auf ihrem Instagram-Account keine Schleichwerbung betreibe. Nun zieht das OLG Hamburg mit einem ebenso influencerfreundlichen Urteil nach (Urteil vom 02.07.2020, Az. 15 U 142/19). Siegreich war diesmal eine junge…
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