Der Gesetzgeber hat beim Erlass des neuen Bußgeldkataloges Ende April 2020 das Zitiergebot missachtet. Damit ist dieser verfassungswidrig. Zahlreiche Bußgeldbescheide, die seitdem erlassen wurden, sind rechtswidrig. Das müssen Sie jetzt wissen. Die am 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle enthält einen Formfehler. Auf diesen hatte der ADAC bereits am Mittwoch aufmerksam gemacht. Die Folge: Die Ende April in Kraft getretenen neuen Bußgeldbestimmungen im Straßenverkehr sind nicht anzuwenden. Bis auf weiteres sollen nun wieder die ursprünglichen Regelungen gelten. Viele Bußgeldbescheide, die nach dem 28. April 2020 ausgestellt wurden, werden damit rechtswidrig. Gegen diese können Sie Einspruch einlegen. Je nach Verfahrensstand…
Der Beitrag StVO-Novelle 2020: Sämtliche Bußgeldbescheide rechtswidrig – Wir klären auf! erschien zuerst auf WBS LAW.