Pressefotografen müssen Bilder mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht verpixeln, wenn sie sie an Zeitungen weitergeben. Das stellte das Bundesverfassungsgericht heute klar. Stattdessen seien die veröffentlichenden Zeitungen in der Verantwortung. Anlass war ein Streitfall um ein Foto in der Bild-Zeitung, das einen Patienten mit Ebola-Verdacht zeigte. Inwieweit können Fotografen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm Pressefotografen heute in Schutz (Beschl. v. 08.07.2020, Az. 1 BvR 1716/17). Wenn diese Pressefotos an Zeitungen weitergeben, müssen sie die Bilder nicht verpixeln, auch wenn eine Veröffentlichung in der Zeitung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der abfotografierten Personen zur Folge hat. Der Entscheidung lag ein Streit um eine Fotoaufnahme zugrunde,…
Der Beitrag BVerfG zu Pressefotografen: Fotos müssen bei Verkauf an Redaktionen nicht verpixelt werden erschien zuerst auf WBS LAW.