1. Die Pflicht zum Pixeln liegt bei der Redaktion (sueddeutsche.de, Wolfgang Janisch) Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafe gegen einen Fotografen wegen fehlender Verpixelung aufgehoben. Die Unkenntlichmachung liege nicht in seiner Verantwortung, sondern sei Aufgabe der Redaktion. Die Kammer habe klargestellt, „dass es Pressefotografen und Journalisten möglich sein muss, ohne Furcht vor Strafe unverpixeltes Bildmaterial an […]