Der Bundesgerichtshof befasste sich am heutigen Dienstag mit zwei weiteren Verfahren im Dieselabgasskandal. Trotz des verbraucherfreundlichen Grundsatzurteils von Ende Mai sind nämlich viele Rechtsfragen noch nicht geklärt. Hat der VW-Kunde einen Anspruch auf Deliktszinsen? Inwieweit können die Nutzungsvorteile des Kunden seinen Schadensersatzanspruch mindern? Die Richter ließen dazu bereits eine vorläufige Bewertung erkennen. Ein Urteil wurde aber noch nicht gesprochen. Nachdem am 25. 5. 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselabgasskandal fällte, befassten sich die Bundesrichter des VI. Zivilsenats heute mit den nächsten beiden Einzelklagen gegen den VW-Konzern. Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof Schadensersatzansprüchen von Betroffenen gegen den…
Der Beitrag Neues zum VW-Abgasskandal: BGH prüft weitere Schadensersatz-Klagen – So ist der Stand! erschien zuerst auf WBS LAW.