Das OLG Hamm hat sich am 25.08.2020 mit Aussagen in der BILD-Zeitung zu befassen, die einen Zusammenhang zwischen dem Leader der Neonazi-Band Oidoxie und der Vereinigung „Combat 18“ herstellen. Das LG Dortmund hatte dem Bandleader einen Unterlassungsanspruch gegen Textpassagen in einem Artikel der BILD zugesprochen, da einige Aussagen nicht genügend belegen konnte. Am kommenden Dienstag, den 25. August 2020, muss das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu Aussagen in der BILD-Zeitung verhandeln. Kläger ist der Dortmunder Marko Gottschalk, Bandleader der Neonazi-Band Oidoxie. Er gibt selbst an, der sog. rechtsextremen Szene nahezustehen und darin durch seine Musikbands eingebunden zu sein. Auf seiner Brust…
Der Beitrag Persönlichkeitsrecht: BILD-Zeitung gegen Sänger der Neonazi-Band Oidoxie erschien zuerst auf WBS LAW.