Eine Werbekampagne des Unternehmens Pro Optik versprach Arzt- und Pflegepersonal, den „Corona Helden“ eine kostenlose neue Brille. Das OLG Stuttgart verbot diese Praxis nun jedoch. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat dem Unternehmen Pro Optik, welches über 140 Augenoptikfachgeschäfte bundesweit betreibt, Werbung mit Brillengeschenken für sogenannte ,,Corona-Helden‘‘ untersagt. Pro Optik hatte im April mit einer Gratisbrille für „unsere Helden – exklusiv für Pflegerinnen, Pfleger, Ärztinnen und Ärzte“ geworben. Werbung in dieser Art sei jedoch eine unlautere geschäftliche Handlung. Damit habe die Kette gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen, hieß es zur Begründung. Es bestehe die Gefahr, dass ein Verbraucher sich für die…
Der Beitrag Pro Optik |Unlauterer Wettbewerb: Keine Brille zum Nulltarif für ,,Corona-Helden‘‘ erschien zuerst auf WBS LAW.