Die Koalition hat sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Damit sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Von den Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld könnten Millionen Arbeitnehmer profitieren. Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung bereits zu Beginn der Coronakrise das Kurzarbeitergeld ausgeweitet. Die Regierungskoalition hat nun weitere Maßnahmen beschlossen. So beträgt die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes nach § 104 Abs. 1 SGB III 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Diese Möglichkeit haben die Spitzen der Regierungskoalition nun aufgegriffen und verlängern die Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum…
Der Beitrag Corona-Krise: Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert – So hilft Ihnen WBS erschien zuerst auf WBS LAW.