Berlin (dpo) - Hat Heilpraktikerin Tamara K. mit ihrem Aufruf, den Reichstag zu stürmen, am Wochenende ihre Befugnisse überschritten? Denn wie die Bundesärztekammer jetzt klarstellte, sind Heilpraktiker nicht befugt, zum Umsturz aufzurufen. Dies sei ausschließlich Ärzten mit einem abgeschlossenen Medizinstudium (Zahnärzte eingeschlossen) vorbehalten.
Ärztekammer stellt klar: "Heilpraktiker dürfen gar nicht zum Umsturz aufrufen"
Berlin (dpo) - Hat Heilpraktikerin Tamara K. mit ihrem Aufruf, den Reichstag zu stürmen, am Wochenende ihre Befugnisse überschritten? Denn wie die Bundesärztekammer jetzt klarstellte, sind Heilpraktiker nicht befugt, zum Umsturz aufzurufen. Dies sei ausschließlich Ärzten mit einem abgeschlossenen Medizinstudium (Zahnärzte eingeschlossen) vorbehalten.