Ein digitaler Nachlass ist Teil des Erbes. Dieses Grundsatzurteil hatte der BGH am 12. Juli 2018 gefällt. Kläger waren die Eltern eines 15-jährigen Mädchens, das 2012 verstorben war. Sie erhofften sich, mehr über die Umstände des Todes ihrer Tochter zu erfahren. Der BGH gab ihnen Recht. Facebook gewährte den Eltern nach dem Urteil jedoch nicht direkten Zugriff auf das Konto der Tochter, sondern schickte ihnen einen USB-Stick mit einem umfangreichen PDF-Dokument. Nun setzten die Karlsruher mit einem aktuellen Beschluss noch einen drauf. Die Eltern müssen direkten Zugang zum Konto ihrer Tochter erhalten. Die Erben eines Verstorbenen müssen, was ihren Zugang…
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