Am 10.09.2020 wurde im Bundestag über den aktualisierten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs abgestimmt und das neue Gesetz beschlossen, nachdem es nur einen Tag zuvor den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz passiert hatte. Nun ist der Bundesrat dran. Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Hierdurch wird ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen hergestellt. Mitbewerber, eingetragene Wirtschaftsverbände Zum einen müssen Mitbewerber künftig tatsächlich geschäftlich tätig sein. Diese Voraussetzung wird insofern verschärft,…
Der Beitrag Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Anti-Abmahngesetz beschlossen – Das müssen Sie jetzt wissen erschien zuerst auf WBS LAW.