Die Bild durfte 2018 über das Scheidungsverfahren der Comedian Anke Engelke berichten. So der BGH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Allerdings war nur der Zeitungsartikel zulässig, nicht dagegen die damit veröffentlichten Bilder. Die Schauspielerin wurde durch die Berichterstattung der Bild nur teilweise in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Anfang Januar 2018 war in der Bild über das Scheidungsverfahren von Anke Engelke zu lesen. Die Tageszeitung berichtete sowohl online als auch im Print über einen Termin, den Engelke und ihr Ex-Mann Claus Fischer vor dem Amtsgericht wahrnahmen. Im Text wurde unter anderem das Aktenzeichen des Verfahrens, die Nummer des Gerichtssaals sowie die…
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