Trotz fristgerechtem Widerruf können Parship-Nutzern hohe Kosten entstehen. Wenn man die Dating-Plattform nur wenige Tage genutzt hat, kann es bereits sein, dass man dafür eine saftige Summe an Wertersatz zahlen muss. Ob das rechtlich zulässig ist, hat derzeit das Amtsgericht Hamburg in mehreren Verfahren zu prüfen. Da es bei der Frage auch um die Auslegung von Unionsrecht geht, haben die zuständigen Richter nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Und dieser urteilte unter anderem: Der Wertersatz darf nur zeitanteilig für die Nutzung berechnet werden. Hohe Summen dürfte Parship damit nicht mehr verlangen können. Parship ist eine der größten deutschen Online-Partnervermittlungen mit…
Der Beitrag EuGH zu Parship: Luxemburger Richter gegen hohe Kosten bei Widerruf erschien zuerst auf WBS LAW.