In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf hat sich die Kanzlei WBS mit Erfolg gegen eine Filesharing-Klage der Kanzlei Waldorf Frommer verteidigt. Die Klage wurde abgewiesen. Die Gegenseite konnte dem Abgemahnten das Anbieten eines Filmwerks im Wege des Filesharings nicht nachweisen. Es war nicht auszuschließen, dass der Nachbar des Abgemahnten sowie dessen Familienangehörige die Urheberrechtsverletzung durch das Filesharing begangen hatten. Ein erfreuliches, prägendes Filesharing-Urteil, das bereits Wellen schlägt. Das Prozessrisiko liege hier eindeutig beim Abmahnenden, so der klare Wortlaut der Düsseldorfer Richter in ihrem Urteil vom 21. 10. 2020 (LG Düsseldorf, Urteil vom 21. 10. 2020, Az: 12 S 2/219).…
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