Das VG Hannover hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Polizei einem Vertreter der Presse die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten mitteilen muss. Dieser war in ein illegales Autorennen verwickelt. Ein Journalist hat einen Anspruch auf Auskunft über die Staatsangehörigkeit eines Beschuldigten gegen die Polizeidirektion Hannover. Der Beschuldigte war an einem Unfall nach einem Autorennen beteiligt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden und einem Eilantrag des Journalisten stattgegeben (Beschl. v. 20.10.2020, Az. 6 B 5352/20). Verweis auf das Pressegesetz: Polizei verweigert Auskunft Am 20. September 2020 hatte sich am Aegidientorplatz in Hannover nach einem Autorennen ein Unfall ereignet. Der Journalist hatte…
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