Von einem angehenden Polizeibeamten ist zu erwarten, dass er jederzeit gegen antisemitisches, frauenverachtendes oder rassistisches Gedankengut eintritt und so zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens eintritt. Dies gilt auch in einer WhatsApp-Gruppe. Ansonsten ist er für den Dienst nicht geeignet. Die Polizeihochschule durfte einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg entschieden und damit…
Der Beitrag Nazi-Chats bei der Polizei: Angehender Polizist wegen rechter WhatsApp-Gruppe entlassen erschien zuerst auf WBS LAW.