Sie haben ihr Fahrzeug geleast und wollen es trotz abgelaufener „14-Tage-Widerrufsfrist“ zurückgeben? Ein sensationelles Urteil macht es möglich. Für die meisten Leasingnehmer der Sixt Leasing SE heißt das: Sie können ihre Raten komplett zurückfordern! Wir klären auf: Ein Münchener Richterspruch stärkt massiv die Rechte aller Verbraucher. Bei den Autofinanzierern indes löst das Urteil seither regelrechte Schockwellen aus. Das bahnbrechende Urteil von dem wir reden, hat ein Leasingnehmer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im Juni 2020 erstritten, nachdem er mit seinem Fahrzeug bereits über 40.000 Kilometer gefahren war. Das Gericht erkannte die Widerrufsbelehrung im Leasingvertrag der Sixt Leasing SE als fehlerhaft…
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