Die Seite muenchen.de ist eine der bundesweit erfolgreichsten Stadtportale, auch weil Leserinnen und Leser auf der Seite nahezu alle wichtigen Infos erhalten und sich keine Zeitung mehr kaufen müssen. Deshalb jedoch sei die Seite muenchen.de wettbewerbswidrig, urteilte das LG München I und gab damit einigen Zeitungsverlagen recht. Die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I hat der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben. Das Angebot des Online-Portals sei in seiner konkreten Ausgestaltung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne der Presse vereinbar und deshalb…
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