Nicht nur der Tiefkühlkosthändler Iglo sondern auch sein Konkurrent, der Feinkosthersteller Appel, darf seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze als Werbefigur bewerben. Das LG München I verneinte in einem aktuellen Urteil die Verwechslungsgefahr zwischen Käpt’n Iglo und dem Werbeträger von Appel Feinkost. Es wies die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage von Iglo zurück. So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen. Die entsprechende…
Der Beitrag LG München I zu Käpt’n Iglo: Auch andere Lebensmittelhersteller dürfen mit „Best Agern“ werben erschien zuerst auf WBS LAW.

