Fußball-Fans, die Tickets auf dem Zweitmarkt kaufen, müssen dafür nicht nur tief in die Tasche greifen, sondern laufen Gefahr, am Ende trotz Tickets nicht ins Stadion gelassen zu werden. Ein Ticket-Zweitmarktbetreiber ist nun mit seinem simplen Prinzip „günstig kaufen, teuer weiterverkaufen“ krachend vor dem LG München I gescheitert. Die Richter stuften zahlreiche Geschäftspraktiken der Plattform als klar rechtswidrig ein. Ein Erfolg für den FC Bayern und alle Vereine. Nicht autorisierte Zweitmarkt-Plattformen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das entschied das Landgericht München I (LG) in einem aktuellen Urteil (v. 7.12.2020, Az. 39 O 11168/19). Der Fußball-Bundeliga Rekordmeister…
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