Das LG Hamburg hat im Streit um die Rechte am Liedtext “Hey, Pippi Langstrumpf“ zugunsten der Erben von Astrid Lindgren entschieden. Die deutsche Textversion verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur. Die Erben Lindgrens müssten an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden, so die Hamburger Richter. Der deutsche Text des Liedes „Hey, Pippi Langstrumpf“ verletzt das Urheberrecht, weshalb die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen, urteilte das Landgericht (LG) Hamburg. Lindgren habe bereits 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne (LG Hamburg,…
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