Nachbarschaftsstreitigkeiten landen regelmäßig vor Gericht. So auch dieser Fall. Seit Jahren lagen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Nun entschied das LG Frankenthal, dass dies allerdings nicht erlaubt ist. Eine an einer Hauswand installierte Videokamera kann dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem Nachbarstreit entschieden. Es genüge nach Auffassung des Gerichts bereits die Möglichkeit, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasse. Denn allein dadurch, dass das Gerät vorhanden sei, könne ein „Überwachungsdruck“…
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