Sensationelles Urteil im Abgasskandal vom OLG Köln. Trotz der neuen BGH-Rechtsprechung muss VW einem vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagenkäufer wegen sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten, obwohl dieser das Fahrzeug erst rund 15 Monate nach VWs ad-hoc-Mitteilung gekauft hatte. Entscheidend war, dass bei Kauf bereits das Software-Update aufgespielt war. Der Fall zeigt, dass Betroffene ihren individuellen Fall dringend prüfen lassen sollten. Der Käufer hatte rund 15 Monate nach der ad-hoc-Meldung von Volkswagen (VW) vom 22. September 2015 einen vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen (VW Tiguan) erworben. Der Wagen hatte bereits das Software-Update aufgespielt. Der Käufer begehrte von VW Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung gemäß §…
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