Im November 2020 hatte das OVG NRW die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer noch außer Vollzug gesetzt. Allerdings war die Corona-Situation damals eine andere, weshalb das Gericht nun einen Eilantrag gegen die Einreiseverordnung abgelehnt hat. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die aktuellen Corona-Auflagen des Landes für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bestätigt und einen Eilantrag gegen die Corona-Einreiseverordnung abgelehnt. Wer aus ausländischen Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen zurückkehre, müsse sich weiterhin grundsätzlich in Quarantäne begeben, aus der er sich – mit Ausnahme der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika – bereits vor Beginn durch eine freiwillige Testung bei der Einreise oder eine unmittelbar nachfolgende Testung…
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