Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO dürfen nicht nur von den jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, die dort ansässig sind, wo das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat. Gemäß der DSGVO dürfen nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts auch die Behörden tätig werden, die nicht federführend sind, befand er am 13.01.2021. Dem Verfahren liegt ein Rechtsstreit der belgischen Datenschutzbehörde gegen mehrere Unternehmen der Facebook-Gruppe zugrunde. Im September 2015 leitete die belgische Datenschutzbehörde vor den belgischen Gerichten ein Verfahren gegen mehrere Unternehmen der Facebook-Gruppe ein (im Folgenden Facebook), nämlich gegen Facebook Inc., Facebook Ireland Ltd, welches die Hauptniederlassung der Gruppe in der EU ist,…
Der Beitrag EU-weite DSGVO-Verfahren: Welche Datenschutzbehörde muss Facebook fürchten? erschien zuerst auf WBS LAW.